Honorar & Kostenerstattung
Unser Honorar richtet sich nach der jeweiligen Leistung und der vereinbarten Zeit: Therapie, Beratung, Coaching, Supervision. Die Sitzungsdauer ist i.d.R. 60 Minuten. Längere Sitzungen werden mit Ihnen individuell vereinbart.
Die aufgebrachte psychotherapeutische Leistung in unserer Praxis wird nach der Gebührenordnung f. Heilpraktiker (GebüH) liquidiert.
Bitte beachten Sie, dass eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger keinen Einfluss auf die vereinbarte Kostenforderung der Praxis hat.
Unabhängig von einer Kostenübernahme durch Ihre Versicherung ist das anfallende Honorar am Sitzungsende per Kartenzahlung, mit Rechnung oder in bar gegen Quittung zu begleichen. Gerne stelle ich zur Einreichung für Ihre Krankenkasse eine Rechnung aus.
Steuerliche Absetzbarkeit von Honorarkosten
Therapie: Es besteht die Möglichkeit, die Therapiekosten im Rahmen der Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastung" (gem. § 33 EStG) geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn Sie die Kosten selber übernehmen und eine Erstattung durch Krankenkassen nicht möglich ist.
Psychologisches Coaching/Beratung: Falls Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, können die Honorarkosten als "Werbungskosten" (Anlage N) in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden, wenn es einen Bezug zu Ihrem Beruf hat.
Terminabsagen
Wir arbeiten in unserer Praxis nach dem sog. Bestellsystem, d.h. dass die Sitzungen für Sie reserviert sind. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist daher für uns ein Honorarausfall.
Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen. Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen erfolgen.
Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin berechnen wir Ihnen die Sitzung privat mit 80% des vereinbarten Honorars, da wir in diesem Fall den Termin nicht kurzfristig neu besetzen können (siehe §615 BGB).
Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von Krankenkassen nicht erstattet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.