Privatpraxis für Psychotherapie, Beratung und Supervision

 

Honorar für Beratung / Coaching / Supervision  

Beratung, Coaching und Supervision können grundsätzlich nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden, da es sich hierbei nicht um eine psychotherapeutische Behandlung mit Krankheitswert handelt. Nur die Kosten für eine Psychotherapie können Sie von den Krankenkassen erstattet bekommen. Dies ist in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz klar definiert.   

Beratungen können auch per ZOOM Videokonferenz stattfinden.

 HONORAR

  • Psychologische Beratung / Paarberatung

Wenn Sie sich für eine psychologische Beratung oder Paarberatung in unserer Praxis interessieren, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.  

Für eine allgemeine Lebensberatung bzw. für eine Paarberatung gelten z.Zt. folgende Honorarsätze (Stand ab Mai 2019):

Honorar: 80,00 € / 60 Minuten (Einzelberatung)

Honorar: 100,00 € / 90 Minuten (Einzelberatung)

Honorar: 115,00 € / 60 Minuten (Paar-/Beziehungsberatung)

Honorar: 160,00 € / 90 Minuten (Paar-/Beziehungsberatung)

Härtefallregelung für Schüler, Studenten, Arbeitslose etc. auf Anfrage (siehe unten)!

  • Psychotherapie (Kognitive Verhaltenstherapie)

Die Abrechnung für eine Psychotherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). 

  • Coaching / Business-Coaching / Supervision

Coaching heißt, dass ich mit dem Klienten das suche und entdecke, was bereits da ist, aber meist völlig verschüttet liegt unter Gewohnheiten, Ängsten, Dogmen, inneren Grenzen, die wir in unserer Lebensgeschichte und den Jahren unserer beruflichen Entwicklung aufbauen. Coaching ist damit eine Prozessberatung im beruflichen Kontext. Sowohl Coaching als auch Supervision ist eine arbeits- und aufgabenorientierte Reflexionshilfe.

Honorar: 110,00 € / 60 Minuten (Einzelcoaching/-supervision)

Honorar: 150,00 € / 90 Minuten (Einzelcoaching/-supervision)

Wenn Ihr Arbeitgeber das Honorar übernimmt, dann kann ein Coaching/Business-Coaching in dem vorgegebenen Rahmen sofort beginnen. Honorarkosten im Bereich Business-Coaching/Supervision können als "Werbungskosten" in der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Business-Coaching im Firmenauftrag ist  individuell vereinbar!

  • Soziales Honorar - Geringverdiener

Personen mit geringem Einkommen, z.B. Auszubildende, Studenten, Geringverdiener, Bezieher von ALG I und II, können einen Coaching- oder Therapieplatz zu einem ermäßigten Honorar bekommen. Bitte fragen Sie mich bei Interesse nach den entsprechenden Konditionen.

 


 

  • Terminabsagen

Wir arbeiten in unserer Praxis nach dem sog. Bestellsystem, d.h. dass die Sitzungen für Sie reserviert sind. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist daher für uns ein Honorarausfall.


Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich mitzuteilen.

Eine Absage sollte nur in dringenden Fällen erfolgen. Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin berechnen wir Ihnen die Sitzung privat mit 80% des vereinbarten Honorars, da wir in diesem Fall den Termin nicht kurzfristig neu besetzen können (siehe §615 BGB).

Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von Krankenkassen nicht erstattet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


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