Privatpraxis für Psychotherapie, Beratung und Supervision

 

Honorar und Kostenerstattung bei Psychotherapie

Als psychotherapeutischer Heilpraktiker werden die aufgebrachten psychotherapeutischen Leistung in unserer Praxis nach der Gebührenordnung f. Heilpraktiker (GebüH) liquidiert.  

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen

werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

Private Krankenkassen und Beihilfestellen 

erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.  

Abzurechnen sind unsere Leistungen als Heilpraktikerleistung auch wenn psychotherapeutisch behandelt wird. Falls Ihr Vertrag grundsätzlich Heilpraktikerleistungen beinhaltet, und den Heilpraktiker für Psychotherapie nicht eindeutig ausschließt, sind die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Dazu gibt es eine eindeutige Rechtsprechung. 

Gesetzliche Krankenkassen 

zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Heilpraktikerleistungen werden nicht erstattet, außer im Rahmen einer Zusatzversicherung (siehe oben). 

Selbstzahler - Vorteile  

Es ist verständlich, dass viele Menschen die Kosten von ihrer Krankenkasse lieber erstattet bekommen wollen - dafür zahlen sie ja auch ihren Beitrag. Dennoch gibt es einige Nachteile, die Therapiekosten über Krankenkassen abzurechnen. Wenn Sie einmal eine Abrechnung eingereicht haben, dann sind Sie bei der Versicherung als "psychisch erkrankt" erfasst. Diese Tatsache hat lange Bestand in den Versicherungsdatenbanken mit einigen negativen Folgen für Sie:

Das Abschließen einer Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeldversicherung ist i. d. Regel nicht mehr möglich, da eine psychische Vorerkrankung ein absolutes Ausschlusskriterium darstellt. Wenn Sie in eine private Krankenkasse wechseln wollen, wird das ebenso schwer sein. Als sog. "Risikopatient" werden Sie entweder gar nicht oder nur zu höheren Konditionen aufgenommen, teilweise mit bis zu 100,00 € Risikoaufschlag pro Monat. 

Wenn Sie sich in der Ausbildung/im Studium als Lehrer, Jurist, Soldat, Polizist usw. befinden und Sie später eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, werden Sie vor der Verbeamtung ebenfalls nach "psychischen Vorerkranken" gefragt, d.h. eine von den Krankenkassen erfasste Psychotherapie kann ebenfalls die Karriere gefährden. Wer hier falsche Angaben macht, dem kann der Beamtenstatus auch wieder aberkannt werden.    

Überlegen Sie vorher genau, ob Sie den Weg über die Kostenerstattung durch die Krankenkassen gehen wollen oder nicht.  


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